Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder! Deswegen gibt es mittlerweile auch in Baden-Württemberg eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht.

Die Feuerwehr Backnang weist besonders auf die Notwendigkeit von Rauchmeldern hin und listet daher hier die Tipps des „Forum Brandrauchprävention e.V.“ auf.

Symbolbild Rauchmelder (Landesfeuerwehrverband BW)

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders achten?

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“.

Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z.B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt.

„Damit Käufern, die besonderen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen, eine verlässliche Entscheidungshilfe geboten werden kann, gibt es das ‚Q‘ als unabhängiges Qualitätszeichen“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention e.V.

Wie und wo müssen Rauchmelder installiert werden?

Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.

Regelmäßige Wartung Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig.

„Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel umgehend erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet“, so Mike Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen.

Ob der Vermieter oder der Mieter für die Wartung zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Alle Informationen zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

(Bild: Landesfeuerwehrverband BW)

Bild: Landesfeuerwehrverband BW